Approbationsbehörden & Fachsprachenprüfung — Kontakte aller 16 Bundesländer
Für ausländische Ärztinnen und Ärzte: die zuständige Approbationsbehörde und die Ärztekammer für die Fachsprachenprüfung (FSP) in jedem Bundesland — mit Telefon und E-Mail.
Stand: Juni 2026
Zwei getrennte Sprachnachweise. Für die Approbation brauchen Sie (1) einen allgemeinsprachlichen Nachweis (i. d. R. B2) und (2) die medizinische Fachsprachenprüfung (FSP, Niveau C1). Goethe-Zertifikate sind unbefristet gültig — ob ein älteres Zertifikat (z. B. C1 von 2016) akzeptiert wird, entscheidet die jeweilige Stelle, meist die Ärztekammer als Zulassungsvoraussetzung zur FSP.
Die Höchstaltersregeln sind nicht bundeseinheitlich. Bekannt: Sachsen-Anhalt verlangt einen B2-Nachweis, der nicht älter als 5 Jahre ist. Im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle anfragen.
Baden-Württemberg
Landesärztekammer BW (über die 4 Bezirksärztekammern; Anmeldung über RP Stuttgart, Ref. 95)
Kein eigener FSP-Kontakt veröffentlicht.
Offizielle SeiteBayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Ärztekammer Bremen (Zugang zunächst über die Senatorin für Gesundheit)
+49 421 3404-200(allgemeine Nummer)info@aekhb.deOffizielle SeiteHamburg
Landesprüfungsamt für Heilberufe
+49 40 428370anerkennungakademischeheilberufe@soziales.hamburg.deOffizielle SeiteHessen
Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)
+49 611 32591000Poststelle@hlfgp.hessen.deOffizielle SeiteLandesärztekammer Hessen, Team Fachsprach-/Kenntnisprüfungen
+49 69 97672-501fachsprachpruefung@laekh.deOffizielle SeiteMecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Ärztekammer Niedersachsen
+49 511 380-02(allgemeine Nummer)fachsprachpruefung@aekn.deOffizielle SeiteNordrhein-Westfalen
Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf
+49 211 4302-0(allgemeine Nummer)aerztekammer@aekno.deOffizielle SeiteRheinland-Pfalz
Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz (für die LÄK RLP)
+49 6131 38 69-70deutschpruefung@aerztekammer-mainz.deOffizielle SeiteSaarland
Landesamt für Soziales – Landesprüfungsamt
+49 681 99784304lpa-zentralstelle@las.saarland.deOffizielle SeiteÄrztekammer Saarland (führt keine eigene FSP durch – erkennt FSP anderer Länder / telc B2·C1 Medizin an)
+49 681 4003-0(allgemeine Nummer)info@aeksaar.deOffizielle SeiteSachsen
Sächsische Landesärztekammer, Dresden
+49 351 8267-318fachsprachenpruefungen@slaek.deOffizielle SeiteSachsen-Anhalt
Landesverwaltungsamt – Landesprüfungsamt
+49 345 5143268ina.goehring@lvwa.sachsen-anhalt.deOffizielle SeiteSachsen-Anhalt akzeptiert den allgemeinsprachlichen B2-Nachweis nur, wenn er nicht älter als 5 Jahre ist.
Schleswig-Holstein
FSP über die Ärztekammer M-V; Anmeldung über LASG SH
+49 381 492 80-2906fsp@aek-mv.deOffizielle SeiteThüringen
Thüringer Landesverwaltungsamt
+49 361 573321000approbation.erlaubnis@tlvwa.thueringen.deOffizielle SeiteLandesärztekammer Thüringen, Ref. Weiterbildung
+49 3641 614-116weiterbildung@laek-thueringen.deOffizielle SeiteHäufige Fragen
Welche Behörde ist für die Approbation als ausländische Ärztin oder Arzt zuständig?
Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Bundesland. Die Approbationsbehörde (Landesprüfungsamt, Bezirksregierung o. Ä.) prüft den Antrag; die medizinische Fachsprachenprüfung nimmt die Landesärztekammer ab. Kontaktdaten aller 16 Bundesländer sind auf dieser Seite aufgeführt.
Ist ein Goethe-Sprachzertifikat (B2/C1) von 2016 noch gültig für die Approbation?
Goethe-Zertifikate sind grundsätzlich unbefristet gültig. Ob ein älteres Zertifikat akzeptiert wird, entscheidet die zuständige Stelle — meist die Ärztekammer als Zulassungsvoraussetzung zur Fachsprachenprüfung. Die Regeln sind nicht bundeseinheitlich; Sachsen-Anhalt verlangt z. B. einen B2-Nachweis, der nicht älter als 5 Jahre ist.
Brauche ich B2 oder C1 für die Approbation in Deutschland?
Beides: einen allgemeinsprachlichen Nachweis (in der Regel B2) und die bestandene medizinische Fachsprachenprüfung (FSP) auf C1-Niveau. Eine in einem Bundesland bestandene FSP gilt bundesweit.