Approbationsbehörden & Fachsprachenprüfung — Kontakte aller 16 Bundesländer

Für ausländische Ärztinnen und Ärzte: die zuständige Approbationsbehörde und die Ärztekammer für die Fachsprachenprüfung (FSP) in jedem Bundesland — mit Telefon und E-Mail.

Stand: Juni 2026

Zwei getrennte Sprachnachweise. Für die Approbation brauchen Sie (1) einen allgemeinsprachlichen Nachweis (i. d. R. B2) und (2) die medizinische Fachsprachenprüfung (FSP, Niveau C1). Goethe-Zertifikate sind unbefristet gültig — ob ein älteres Zertifikat (z. B. C1 von 2016) akzeptiert wird, entscheidet die jeweilige Stelle, meist die Ärztekammer als Zulassungsvoraussetzung zur FSP.

Die Höchstaltersregeln sind nicht bundeseinheitlich. Bekannt: Sachsen-Anhalt verlangt einen B2-Nachweis, der nicht älter als 5 Jahre ist. Im Zweifel direkt bei der zuständigen Stelle anfragen.

Baden-Württemberg

Approbationsbehörde

Regierungspräsidium Stuttgart, Ref. 98

+49 711 9043924info.anerkennung@rps.bwl.deOffizielle Seite
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Landesärztekammer BW (über die 4 Bezirksärztekammern; Anmeldung über RP Stuttgart, Ref. 95)

Kein eigener FSP-Kontakt veröffentlicht.

Offizielle Seite

Bayern

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Bayerische Landesärztekammer (BLÄK), Stabsstelle FSP

+49 89 4147-166fsp@blaek.deOffizielle Seite

Berlin

Approbationsbehörde

LAGeSo – Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe

+49 30 902290bqfg@lageso.berlin.deOffizielle Seite
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Brandenburg

Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Bremen

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Ärztekammer Bremen (Zugang zunächst über die Senatorin für Gesundheit)

+49 421 3404-200(allgemeine Nummer)info@aekhb.deOffizielle Seite

Hamburg

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Hessen

Approbationsbehörde

Hessisches Landesamt für Gesundheit und Pflege (HLfGP)

+49 611 32591000Poststelle@hlfgp.hessen.deOffizielle Seite
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Landesärztekammer Hessen, Team Fachsprach-/Kenntnisprüfungen

+49 69 97672-501fachsprachpruefung@laekh.deOffizielle Seite

Mecklenburg-Vorpommern

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Niedersachsen

Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Nordrhein-Westfalen

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Rheinland-Pfalz

Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Bezirksärztekammer Rheinhessen, Mainz (für die LÄK RLP)

+49 6131 38 69-70deutschpruefung@aerztekammer-mainz.deOffizielle Seite

Saarland

Approbationsbehörde

Landesamt für Soziales – Landesprüfungsamt

+49 681 99784304lpa-zentralstelle@las.saarland.deOffizielle Seite
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Ärztekammer Saarland (führt keine eigene FSP durch – erkennt FSP anderer Länder / telc B2·C1 Medizin an)

+49 681 4003-0(allgemeine Nummer)info@aeksaar.deOffizielle Seite

Sachsen

Approbationsbehörde

Landesdirektion Sachsen, Ref. 22

+49 351 8250post@lds.sachsen.deOffizielle Seite
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Sachsen-Anhalt

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Sachsen-Anhalt akzeptiert den allgemeinsprachlichen B2-Nachweis nur, wenn er nicht älter als 5 Jahre ist.

Schleswig-Holstein

Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

FSP über die Ärztekammer M-V; Anmeldung über LASG SH

+49 381 492 80-2906fsp@aek-mv.deOffizielle Seite

Thüringen

Approbationsbehörde
Fachsprachenprüfung (Ärztekammer)

Landesärztekammer Thüringen, Ref. Weiterbildung

+49 3641 614-116weiterbildung@laek-thueringen.deOffizielle Seite

Häufige Fragen

Welche Behörde ist für die Approbation als ausländische Ärztin oder Arzt zuständig?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Bundesland. Die Approbationsbehörde (Landesprüfungsamt, Bezirksregierung o. Ä.) prüft den Antrag; die medizinische Fachsprachenprüfung nimmt die Landesärztekammer ab. Kontaktdaten aller 16 Bundesländer sind auf dieser Seite aufgeführt.

Ist ein Goethe-Sprachzertifikat (B2/C1) von 2016 noch gültig für die Approbation?

Goethe-Zertifikate sind grundsätzlich unbefristet gültig. Ob ein älteres Zertifikat akzeptiert wird, entscheidet die zuständige Stelle — meist die Ärztekammer als Zulassungsvoraussetzung zur Fachsprachenprüfung. Die Regeln sind nicht bundeseinheitlich; Sachsen-Anhalt verlangt z. B. einen B2-Nachweis, der nicht älter als 5 Jahre ist.

Brauche ich B2 oder C1 für die Approbation in Deutschland?

Beides: einen allgemeinsprachlichen Nachweis (in der Regel B2) und die bestandene medizinische Fachsprachenprüfung (FSP) auf C1-Niveau. Eine in einem Bundesland bestandene FSP gilt bundesweit.