Solvia

Approbation: Gebühren und Wartezeiten nach Bundesland. Die Tabelle mit Quellen, Stand November 2026

Tabelle nach Bundesland 6 Min. Lesezeit · Deutsch · Aktualisiert: 3. November 2026

Die kurze Antwort: Dieselbe Prüfung kostet in Schleswig-Holstein 400 EUR und in Hessen 1.350 EUR, und die Wartezeit auf einen Termin reicht von null in Westfalen-Lippe bis über ein Jahr in Sachsen oder Rheinland-Pfalz. Bayern nennt 18 bis 24 Monate insgesamt. Seit dem 1. November 2026 setzt die Approbationsordnung erstmals schriftliche Fristen: Prüfungstermin innerhalb von sechs Monaten, Entscheidung innerhalb von drei. Die Tabelle sammelt die Zahlen, die jedes Land veröffentlicht hat, mit Quelle und Datum. Was keine Quelle hat, steht nicht drin.

Wie die Tabelle zu lesen ist

Drei getrennte Spalten. Die Gebühr der Fachsprachprüfung (FSP) erhebt die Landesärztekammer; Nordrhein-Westfalen hat zwei Kammern und zwei Gebühren. Die Gebühr der Kenntnisprüfung (KP) legt die Approbationsbehörde des Landes fest. Die Wartezeit ist die Zahl, die Behörde, Landtag oder Kammer selbst veröffentlicht haben; wo es keine gibt, sagen wir das, statt eine zu erfinden. Gebühren: Kammer- und Behördenseiten, abgerufen am 27. Juli und 14. September 2026, sowie Marburger Bund 09/2025; Bayern hat die KP-Gebühr zum 1. August 2026 auf bis zu 1.200 EUR erhöht.

BundeslandGebühr FSP (EUR)Gebühr KP (EUR)Veröffentlichte WartezeitQuelle der Wartezeit
Baden-Württemberg4201.100FSP 4 bis 6 Monate, KP 4 bis 6 MonateAngabe der Behörde, abgerufen am 14.09.2026
Bayern550bis 1.200 (seit 01.08.2026)18 bis 24 Monate von der vollständigen Akte bis zur Entscheidung (Ärztinnen und Ärzte aus Drittstaaten)Bayerischer Landtag, Drs. 19/9417, 02.02.2026
Berlin550540FSP 4 bis 8 Wochen, KP 5 bis 9 Monate, Prüfungen zweimal im JahrSenat von Berlin, Drs. 19/20633, 04.11.2024
Brandenburg487799keine veröffentlichte Zahl
Bremen530730keine veröffentlichte Zahl
Hamburg550900keine veröffentlichte Zahl
Hessen6501.350keine veröffentlichte Zahl
Mecklenburg-Vorpommern700640keine veröffentlichte Zahl
Niedersachsen595980keine veröffentlichte Zahl
Nordrhein-Westfalen430 (Nordrhein) / 400 (Westfalen-Lippe)1.050Westfalen-Lippe: keine Wartezeit auf die KPWestfälisches Ärzteblatt 03/2025
Rheinland-Pfalz4701.100rund 16 Monate bis zur KPvon der Behörde veröffentlichte Zahl, abgerufen am 14.09.2026
Saarlandk. A.500keine veröffentlichte Zahl
Sachsen590850rund eineinhalb Jahre bis zur KPSächsische Landesärztekammer, 22.06.2026
Sachsen-Anhalt500771keine veröffentlichte Zahl
Schleswig-Holstein700400FSP 3,5 Monate, KP 12 Monate (FAQ der Behörde, Stand März 2024); ein Gutachten nennt 15 bis 18 MonateLandtag SH, Drs. 20/4014, 27.01.2026
Thüringen600bis 450bis zu 671 Tage bis zur Approbation für Ärzte aus Drittstaaten im Jahr 2025; 651 offene Verfahren im Dezember 2025Thüringer Gesundheitsministerium, Drs. 8/2874, nach Migazin 07.04.2026

Keine veröffentlichte Zahl heißt nicht keine Wartezeit. Es heißt, dass dieses Land keine Zahl öffentlich gemacht hat, die wir zitieren können. Wir fragen jede Behörde schriftlich und aktualisieren die Tabelle, wenn sie antwortet.

Was sich seit dem 1. November 2026 ändert

Die neue Approbationsordnung für Ärzte (BGBl. 2026 I Nr. 326, verkündet am 30. Oktober 2026) setzt der Behörde Fristen: Eingangsbestätigung mit der Liste der fehlenden Unterlagen innerhalb eines Monats (§ 39f Abs. 3), Prüfungstermin innerhalb von sechs Monaten nach Antragstellung (§ 37 Abs. 9), Entscheidung innerhalb von drei Monaten nach Vorlage der Unterlagen (§ 39f Abs. 1), Prüfung mindestens zweimal im Jahr (§ 37 Abs. 12). Die Zahlen in der Tabelle stammen aus der Zeit davor. Halten die Länder die Fristen ein, sieht die Spalte Wartezeit 2027 ganz anders aus; wir messen das mit denselben Quellen.

Was mit diesen Zahlen anzufangen ist

Die Wahl des Bundeslandes ist die Entscheidung mit dem größten Gewicht in der Akte: Sie bestimmt, was Sie zahlen und wie lange Sie auf dieselbe Prüfung warten. Frei ist sie nicht: Wer in Deutschland wohnt, stellt den Antrag im Land seines gewöhnlichen Aufenthalts, wer im Ausland lebt, im Land, in dem er arbeiten will (§ 12 Abs. 2a BÄO), und diesen Bezug muss man belegen. Die Gebühren in der Tabelle sind nur die Prüfungsgebühren; die Gebühr des Approbationsverfahrens, Übersetzungen und Apostillen kommen hinzu.

Solvia FlexKapG mit Sitz in Salzburg begleitet Ärztinnen und Ärzte mit Ausbildung außerhalb der EU durch die Anerkennung in Deutschland. Vor der Antragstellung vergleichen wir mit Ihnen Gebühren, Wartezeiten und Bezugsanforderungen der Länder, die für Sie in Frage kommen, und stellen dort, wo es für Sie am besten ist. Wir planen immer mit der Kenntnisprüfung. Honorar: ab 1.490 EUR. Drei Fragen beantworten und den eigenen Weg sehen.

Häufige Fragen zu Gebühren und Wartezeiten

Warum kostet dieselbe Kenntnisprüfung in einem Land 400 EUR und in einem anderen 1.350 EUR?

Weil die Gebühr jedes Bundesland selbst festlegt, nicht das Bundesrecht. Schleswig-Holstein verlangt 400 EUR, Hessen 1.350 EUR (Marburger Bund 09/2025 und Behördenseiten, Juli und September 2026). Der Inhalt der Prüfung ist seit dem 1. November 2026 bundesweit gleich (§ 37 ÄApprO).

Kann ich im günstigsten oder schnellsten Land den Antrag stellen?

Nur mit einem Bezug dorthin. Seit dem 1. November 2026 stellt, wer in Deutschland wohnt, den Antrag im Land des gewöhnlichen Aufenthalts, und wer im Ausland lebt, im Land, in dem der Beruf ausgeübt werden soll (§ 12 Abs. 2a BÄO). Jedes Land verlangt einen anderen Nachweis dieser Absicht.

Was bedeutet keine veröffentlichte Zahl?

Dass Behörde, Landtag oder Kammer dieses Landes keine datierte Wartezeit öffentlich gemacht haben, die wir zitieren können. Es bedeutet nicht, dass es keine Wartezeit gibt.

Werden die neuen Fristen der Approbationsordnung schon eingehalten?

Sie gelten seit dem 1. November 2026, die Zahlen in der Tabelle stammen aus der Zeit davor. Es sind Fristen einer Verordnung, kein automatischer Anspruch auf die Approbation: Versäumt eine Behörde sie, bleibt der Weg der Untätigkeitsklage oder Beschwerde. Wir aktualisieren die Tabelle mit den ersten Zahlen unter dem neuen Recht.

Fall prüfen

Weitere Artikel