Wie alt darf der Sprachnachweis (B2/C1) sein? Regelung je Bundesland 2026
language-learning 8 min read · Deutsch
Ein Goethe- oder telc-Zertifikat aus früheren Jahren: Zählt es für die Approbation noch? Die Antwort hängt vom Bundesland ab. Hier die verifizierte Übersicht.
Zwei verschiedene Sprachnachweise: bitte nicht verwechseln
Bevor Sie über die Gültigkeit nachdenken, müssen Sie zwei völlig unterschiedliche Nachweise auseinanderhalten, die im Approbationsverfahren gefordert werden:
- Allgemeiner Sprachnachweis B2 (GER): Ein Zertifikat auf B2-Niveau (Goethe, telc, ÖSD oder ein anderes anerkanntes Institut). Es ist eine Antragsunterlage und wird von der Approbationsbehörde des Bundeslandes geprüft.
- Medizinische Fachsprache C1 (Fachsprachenprüfung): Der Nachweis der medizinischen Fachsprache auf C1-Niveau. Er wird über die Fachsprachenprüfung (FSP) – oder alternativ über FaMed – erbracht und von der Landesärztekammer abgenommen. Die FSP ist in der Regel drei Jahre gültig.
Die Altersfrage betrifft fast immer den allgemeinen B2-Nachweis. Genau hier gehen die Bundesländer auseinander.
Gültigkeit des B2-Nachweises je Bundesland
Die folgende Übersicht beruht auf direkten schriftlichen Auskünften der jeweiligen Approbationsbehörden (Stand 2026). Als Referenzfall dient ein Goethe-Zertifikat C1 aus dem Jahr 2016.
| Bundesland (Behörde) | Max. Alter B2-Nachweis | Altes Zertifikat (2016) anerkannt? | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Niedersachsen (NiZzA) | keine Befristung | Ja | B2 bei Antragstellung erforderlich; FSP-Anmeldung erfolgt über NiZzA |
| Rheinland-Pfalz (LSJV) | entfällt | Ja | Allgemeiner Nachweis wird nicht verlangt; entscheidend ist nur das FSP-Ergebnis |
| Bremen | keine feste Frist | Einzelfall | Ein altes Zertifikat wird im obligatorischen persönlichen Beratungstermin überprüft |
| Baden-Württemberg (RP Stuttgart) | keine pauschale Grenze | Einzelfall | Prüfung nach Vorlage im konkreten Verfahren |
| Berlin (LAGeSo) | 3 Jahre | Nein | "Sollte nicht älter als drei Jahre sein" |
| Nordrhein-Westfalen (BezReg Münster, ZAG) | 3 Jahre | Nein | Keine B2-Zertifikate älter als drei Jahre; Fachsprache (C-Niveau) über die Ärztekammer |
| Hamburg (Sozialbehörde) | 3 Jahre | Nein | FSP über die Ärztekammer Hamburg, Anmeldung via Landesprüfungsamt |
| Übrige Länder (u. a. Bayern/ZAABY, Thüringen) | direkt bestätigen | Offen | Keine belastbare schriftliche Auskunft; vor Antragstellung bei der Behörde erfragen |
Wichtig: Diese Angaben spiegeln die Auskunftspraxis der Behörden wider und ersetzen keine verbindliche Einzelfallentscheidung. Bevor Sie ein Verfahren in einem bestimmten Bundesland starten, sollten Sie die Regel für Ihren konkreten Fall bestätigen lassen.
"Grundsätzlich gibt es keine Begrenzung, allerdings würde ein so alter Sprachnachweis im persönlichen Gespräch überprüft." – sinngemäße Auskunft einer norddeutschen Approbationsbehörde, 2026.
Was tun, wenn das Zertifikat zu alt ist?
Ist Ihr B2- oder C1-Zertifikat älter als drei Jahre, haben Sie zwei pragmatische Wege:
- Bundesland mit passender Regel wählen: Stellen Sie den Antrag dort, wo keine Altersgrenze gilt (z. B. Niedersachsen) oder wo der allgemeine Nachweis gar nicht verlangt wird (Rheinland-Pfalz). Die zuständige Behörde finden Sie in unserem Verzeichnis der Approbationsbehörden.
- Aktuelles B2 nachholen: Eine neue B2-Prüfung ist vergleichsweise günstig und schnell und hält Ihnen alle Bundesländer offen. Wenn Sie ohnehin einen Auffrischungskurs planen, ist das oft der sauberste Weg.
So unterstützt Solvia Sie
Solvia begleitet international ausgebildete Ärztinnen und Ärzte durch das gesamte Anerkennungsverfahren, von der Wahl des richtigen Bundeslandes über die Dokumentenprüfung bis zur Vorbereitung auf die Fachsprachenprüfung. Wir prüfen vorab, ob Ihr vorhandener Sprachnachweis in Ihrem Wunsch-Bundesland zählt, damit Sie keine Zeit mit einem abgelehnten Antrag verlieren.
FAQ: Häufig gestellte Fragen
1. Wird ein Goethe-Zertifikat C1 aus dem Jahr 2016 noch anerkannt?
Das hängt vom Bundesland ab. Niedersachsen setzt keine zeitliche Befristung, Rheinland-Pfalz verlangt den allgemeinen Sprachnachweis gar nicht. Berlin, Nordrhein-Westfalen und Hamburg akzeptieren dagegen keine Zertifikate, die älter als drei Jahre sind. Bremen und Baden-Württemberg prüfen ältere Zertifikate im Einzelfall.
2. Wie alt darf der B2-Sprachnachweis maximal sein?
Die häufigste Regel lautet: nicht älter als drei Jahre. Es gibt jedoch keine bundeseinheitliche Vorgabe. Mehrere Behörden setzen keine feste Altersgrenze, sondern prüfen die Aktualität der Kenntnisse im Einzelfall.
3. Was ist der Unterschied zwischen dem B2-Nachweis und der Fachsprachenprüfung?
Der allgemeine B2-Nachweis (GER) ist eine Antragsunterlage und wird von der Approbationsbehörde geprüft. Die medizinische Fachsprache auf C1-Niveau wird über die Fachsprachenprüfung (FSP) oder FaMed nachgewiesen und von der Landesärztekammer abgenommen. Die FSP ist in der Regel drei Jahre gültig.
4. Was mache ich, wenn mein Sprachzertifikat zu alt ist?
Sie haben zwei Möglichkeiten: Entweder stellen Sie den Antrag in einem Bundesland ohne Altersgrenze (z. B. Niedersachsen) oder wo der allgemeine Nachweis nicht verlangt wird (Rheinland-Pfalz), oder Sie legen ein aktuelles B2-Zertifikat nach.
5. Wer prüft den Sprachnachweis im Approbationsverfahren?
Den allgemeinen B2-Nachweis prüft die Approbationsbehörde des jeweiligen Bundeslandes. Die medizinische Fachsprachenprüfung wird von der zuständigen Landesärztekammer abgenommen.